Die Aufzählung umfasst die für meine Mandanten und meine Interessenten wichtigsten Corona-Informationen. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Alle Angaben wurden mit Sorgfalt recheriert und aufgelistet. Gerne können Sie sich bei Fragen an mich wenden.
Für Unternehmen und Selbständige, die von der Corona-Krise betroffen sind, können wir die Anpassung und Erstattung der Vorauszahlungen 2020 für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beantragen.
Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbständige können wir einen pauschalen Verlustrücktrag von 15% des Gewinns laut Vorauszahlungsbescheid 2019 beantragen und somit die anteiligen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlung erstattet erhalten.
Bis zum 31.12.2020 fällige Steuerzahlungen können auf Antrag zinsfrei vom Finanzamt gestundet werden. In der Regel wird eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbart. Auch die Stundung der Kfz-Steuer ist auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt möglich.
Bis zum 31.12.2020 soll auf Vollstreckungsmaßnahmen seitens des Finanzamts (ESt, KSt und USt) verzichtet werden. Anfallende Säumniszuschläge sollen erlassen werden.
Der Umsatzsteuersatz für die Verabreichung von Speisen in Gastronomiebetrieben soll vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden.
Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 insgesamt bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt zahlen. Bitte teilen Sie uns dies zur Lohnabrechnung mit.
Für Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, beträgt das Kurzarbeitergeld 60% für kinderlose Arbeitnehmer und 67% für Arbeitnehmer mit Kindern. Dies erhöht sich ab dem 4. Monat auf 70% bzw. 77% sowie ab dem 7. Monat auf 80% bzw. 87%. Zusätzlich werden 100% der Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit übernommen.
Die SAB zahlt einen Soforthilfe-Zuschuss für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bis 5 Mitarbeiter bis 9.000 Euro sowie bis 10 Mitarbeiter bis 15.000 Euro auf Antrag auf. Weitere Informationen und die Beantragung finden Sie auf der Homepage der SAB.
Die SAB zahlt ein zinsloses Soforthilfe-Darlehen bis 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen aus. Weitere Informationen und die Beantragung finden Sie auf der Homepage der SAB.
Als Unternehmer/in, Selbständige/r oder Kurzarbeitende/r steht Ihnen Corona-Grundsicherung/ Arbeitslosengeld II bei drastischer Verschlechterung der finanziellen Situation zu. Weitere Informationen und die Beantragung finden Sie auf der Homepage der Arbeitsagentur.