Es kommt viel Arbeit auf alle Eigentümer von Grundstücken - eigengenutzt oder vermietet - zu. Vielleicht haben Sie davon bereits aus den Medien gehört...
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018, welches bestimmt hat, dass die aktuelle Grundsteuer nicht mehr realitätsgerecht bewertet ist. Nun müssen alle Grundstücke auf den 01.01.2022 neu bewertet werden.
Ziel der neuen Bewertung ist innerhalb einer gesamten Gemeinde oder Stadt aufkommensneutrale neue Bewertungen durch Anpassung der Hebesätze durchzuführen, d. h. es wird innerhalb der Gemeinden oder Städte Grundstücks-Gewinner (zukünftig weniger Grundsteuer zu zahlen) und Grundstücks-Verlierer (zukünftig mehr Grundsteuer zu zahlen) geben.
Berechnungsmethoden: Angewandt werden dabei ein Bundesmodell bzw. sechs eigene Landes-GrStG-Modelle (Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen (Sachsen), Bodenwertmodell, Flächenmodell bzw. Flächen-Lage-Modell).
Berechnungsschritte: 1. Ermittlung des Grundsteuerwerts, 2. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und 3. Grundsteuerfestsetzung durch Anwendung des kommunalen Hebesatzes.
Abgabefrist der elektronischen Steuererklärung je Grundstück: voraussichtlich vom 01.07.2022 bis 31.10.2022.
Beauftragung an mich als Ihre Steuerberaterin ist gerne möglich, muss aber aufgrund der derzeit unbekannten Umfänge der Einzelfälle bzw. Anzahl der Fälle rechtzeitig mit vollständiger Unterlagenübergabe erfolgen. Bitte richten Sie sich im Fall der Beauftragung darauf ein, die Unterlagen bereits im Frühjahr bei mir abgeben zu müssen, damit ich die Abgabe aller Erklärungen aller betroffenen Mandanten pünktlich erstellen und übermitteln kann. Ich bitte dabei um Ihr Verständnis.