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Ab 01.01.2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro sowie ab 01.01.2025 12,82 Euro. Damit steigt die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro in 2024 sowie auf 556 Euro in 2025 bei einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden.
Im B2B-Bereich, also bei Rechnungen zwischen zwei Unternehmen, wird voraussichtlich ab 2025 die E-Rechnung eingeführt. Zu beachten ist, dass eine Pdf noch keine E-Rechnung darstellt. Eine E-Rechnung benötigt ein strukturiertes elektronisches Format. Übergangsregelungen werden geschaffen.
Ab 2024 ist die Anhebung der Bilanzierungsgrenze bei einem Gewinn von 60.000 Euro auf 80.000 Euro geplant. Der Gesamtumsatz muss dabei bisher unter 600.000 Euro liegen und ab 2024 unter 800.000 Euro.
Die Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung, d. h. Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt bei Zahlungszufluss, also wenn der Umsatz vereinnahmt wurde, soll für Umsätze von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben werden.