Der Mindestlohn für die Pflegebranche in Sachsen beträgt vom 01.01.2020 bis 30.04.20 10,85 Euro. Die voraussichtlichen neuen Mindestlöhne staffeln sich dann wie folgt aufgeteilt in die verschiedenen Qualifikationen:
- Pflegehilfskräfte: ab 01.05.2020 10,85 Euro, ab 01.07.2020 11,20 Euro, ab 01.04.2021 11,50 Euro, ab 01.09.2021 12,00 Euro und ab 01.04.2022 12,55 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit): ab 01.04.2021 12,20 Euro, ab 01.09.2021 12,50 Euro und ab 01.04.2022 13,20 Euro
- Pflegefachkräfte: ab 01.07.2021 15,00 Euro und ab 01.04.2022 15,40 Euro.
Der Mindestlohn 2020 wird auf 9,35 Euro erhöht. Minijobber können dann nur noch 48 Stunden pro Monat arbeiten, um unter den 450 Euro zu bleiben.
In den Arbeitshilfen der Lohnbuchführung finden Sie zahlreiche Downloads: Personalfragebögen, Zeiterfassung, Anträge, uvm.
Wissenswertes zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Unternehmen:
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Wissenswertes zum Baulohn im Baugewerbe:
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