Der Mindestlohn für die Pflegebranche in Sachsen staffeln sich zukünftig wie folgt aufgeteilt in die verschiedenen Qualifikationen:
- Pflegehilfskräfte: ab 01.04.2021 11,50 Euro, ab 01.09.2021 12,00 Euro und ab 01.04.2022 12,55 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit): ab 01.04.2021 12,20 Euro, ab 01.09.2021 12,50 Euro und ab 01.04.2022 13,20 Euro
- Pflegefachkräfte: ab 01.07.2021 15,00 Euro und ab 01.04.2022 15,40 Euro.
Ab 01.07.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro. Nach derzeitiger Empfehlung der Mindestlohnkommision soll der Mindestlohn ab 01.01.2022 auf 9,82 € und ab 01.07.2022 auf 10,45 € steigen. Ob ein Regierungswechsel nochmals Veränderungen bringt, bleibt abzuwarten.
In den Arbeitshilfen der Lohnbuchführung finden Sie zahlreiche Downloads: Personalfragebögen, Zeiterfassung, Anträge, uvm.
Wissenswertes zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Unternehmen:
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Wissenswertes zum Baulohn im Baugewerbe:
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