Meine Informationen für Sie zum Thema Lohnbuchführung

Neuer Mindestlohn für Pflegebranche

Der  Mindestlohn  für  die  Pflegebranche  in  Sachsen  staffeln sich zukünftig wie folgt aufgeteilt in die verschiedenen Qualifikationen:

- Pflegehilfskräfte:  ab  01.04.2021 11,50 Euro, ab 01.09.2021  12,00 Euro und ab 01.04.2022  12,55 Euro

- Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit): ab 01.04.2021  12,20 Euro, ab 01.09.2021  12,50 Euro und ab 01.04.2022  13,20 Euro

- Pflegefachkräfte: ab 01.07.2021  15,00 Euro und ab 01.04.2022  15,40 Euro.

Allgemeiner Mindestlohn

Ab 01.07.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro. Nach derzeitiger Empfehlung der Mindestlohnkommision soll der Mindestlohn ab 01.01.2022 auf 9,82 € und ab 01.07.2022 auf 10,45 € steigen. Ob ein Regierungswechsel nochmals Veränderungen bringt, bleibt abzuwarten.

Arbeitshilfen

In den Arbeitshilfen der Lohnbuchführung finden Sie zahlreiche Downloads: Personalfragebögen, Zeiterfassung, Anträge, uvm.

Lohnbuchhaltung

Wissenswertes zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Unternehmen:

Die Zusammenfassung und die Arbeitsschritte können Sie durch anklicken nachlesen.

Baulohn für das Baugewerbe

Wissenswertes zum Baulohn im Baugewerbe:

Baubetriebe nach § 1 Abs. 2 Abschnitt V des BRTV
Baubetriebe.pdf
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Mehr zum Nachlesen hier.

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Janett Huber

Steuerberaterin

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